03 — Schadstoffsanierung
Sicher entfernen.Sauber dokumentieren.
Belastete Gebäude erfordern klare Verantwortlichkeiten, geeignete Schutzmaßnahmen und kontrollierte Abläufe.
Deshalb steht am Anfang nicht das Gerät, sondern der Befund: Er bestimmt Verfahren, Abschottung, Reihenfolge und Entsorgungsweg – und damit den gesamten weiteren Bauablauf.
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01
Asbesthaltige Baustoffe
Fest und schwach gebundene Anwendungen in Bauteilen, Beschichtungen und Verkleidungen – abhängig vom Befund und der Bauteilsituation.
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02
Alte Mineralwolle / KMF
Ältere künstliche Mineralfasern in Dämmungen und Hohlräumen, die bei Eingriffen freigesetzt werden können.
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03
PCB- und PAK-belastete Materialien
Fugenmassen, Anstriche, Kleber und Beläge aus früheren Bauphasen mit entsprechender Belastung.
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04
Belastete Beschichtungen
Alte Anstrich- und Bodenaufbauten, die vor weiteren Arbeiten kontrolliert entfernt werden müssen.
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05
Schimmel- und Feuchteschäden
Ursache, Ausdehnung und Rückbauumfang werden gemeinsam betrachtet – Trocknung allein ersetzt keine Sanierung.
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06
Weitere belastete Bauteile
Der Umfang ergibt sich aus dem Befund. Was nicht belastet ist, bleibt im Gebäude.
Rechtlicher Rahmen
Arbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen sind regulatorisch eng geführt. Die folgenden Regelwerke bilden dabei den Rahmen für Planung, Ausführung und Dokumentation.
- GefStoffV
- Die Gefahrstoffverordnung bildet den Rahmen für Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisung und Dokumentation bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
- TRGS 519
- Technische Regel für Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Sie regelt unter anderem Verfahren, Sachkunde und Anzeigepflichten.
- TRGS 521
- Technische Regel für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle bzw. Faserstäuben bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
- TRGS 551
- Technische Regel für Tätigkeiten mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).
- Anzeige- und Meldepflichten
- Bestimmte Arbeiten sind vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Umfang richtet sich nach Material, Verfahren und Bauteilsituation.
- Sachkunde und Voraussetzungen
- Für die jeweiligen Tätigkeiten sind personelle, organisatorische und technische Voraussetzungen erforderlich. Sie werden projektbezogen geklärt und nachgewiesen.
Welche Nachweise, Anzeigen und Verfahren im konkreten Fall erforderlich sind, ergibt sich aus dem Befund und wird projektbezogen mit den Beteiligten abgestimmt.